Was ist die ESPR?

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist die EU-Rahmenverordnung, die Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte vereinheitlicht. Sie trat am 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie.

Ein zentrales Instrument der ESPR ist der Digitale Produktpass (DPP): ein elektronischer Datensatz, der über einen am Produkt angebrachten Datenträger - meist einen QR-Code - abrufbar ist und transparente Informationen zu Herkunft, Materialien, Reparatur und Entsorgung liefert.

Kurz gesagt: Die ESPR definiert das "Was" (Anforderungen an Produkte), der DPP ist das "Wie" (Datenbereitstellung über QR-Code und Web).

Zeitplan

Die ESPR wird schrittweise über delegierte Rechtsakte pro Produktkategorie in Kraft gesetzt. Die EU-Kommission hat einen priorisierten Zeitplan veröffentlicht:

Ab 2027

Batterien (EV, Industrie, Traktion)

Erste verbindliche DPP-Pflicht aus der separaten Batterieverordnung.

Ab 2028

Textilien, Elektronik, Kosmetik, Reifen

Delegierte Rechtsakte werden bis Mitte 2027 erwartet.

Ab 2029

Baustoffe, Möbel, Metalle, Chemikalien

Umsetzungsphase nach Veröffentlichung der Rechtsakte.

Ab 2030 und später

Spielzeug, Luxusgüter, FMCG, Pharma, Lebensmittel

Weitere Kategorien folgen sukzessive.

Der Zeitplan ist nicht in Stein gemeisselt. Politische Rahmenbedingungen und technische Konsultationen können einzelne Termine verschieben. Wir empfehlen Unternehmen, frühestens 24 Monate vor der verbindlichen Pflicht mit der Vorbereitung zu beginnen.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich jeder Wirtschaftsakteur, der Produkte in den EU-Markt einbringt oder aus einem Drittland in die EU einführt. Dazu gehören:

  • Hersteller und Markeninhaber
  • Importeure aus Drittstaaten (inkl. Schweiz, UK, USA, China)
  • Händler und Vertriebspartner (eingeschränkte Pflichten)
  • Online-Marktplätze ("Fulfilment Service Provider")

KMU profitieren von erleichterten Regelungen, sind jedoch nicht grundsätzlich befreit. Die Verpflichtung hängt primär von der Produktkategorie ab, nicht von der Unternehmensgrösse.

Pflichtangaben im DPP

Der genaue Datenkatalog wird pro Produktkategorie im delegierten Rechtsakt festgelegt. Wiederkehrende Pflichtinhalte sind:

Produktidentifikation

  • GTIN, Serien- oder Chargennummer
  • Hersteller- und Herkunftsangaben
  • Bevollmächtigter Wirtschaftsakteur in der EU

Materialzusammensetzung

  • Bestandteile und Gewichtsanteile
  • Gefährliche Stoffe und REACH-relevante Substanzen
  • Rezyklatanteil und biobasierte Anteile

Umweltleistung

  • Carbon Footprint (cradle-to-gate oder cradle-to-grave)
  • Wasser- und Energieverbrauch in der Herstellung
  • Lebensdauer, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit

Nutzung und Entsorgung

  • Reparatur- und Wartungsanleitungen
  • Rücknahme- und Recyclinghinweise
  • Konformitätserklärungen, Zertifikate und Prüfberichte

Sanktionen

Die ESPR überlässt die konkrete Festlegung der Sanktionen den Mitgliedstaaten. Diese müssen "wirksam, verhältnismässig und abschreckend" sein. Erste Entwürfe sehen vor:

  • Geldbussen von bis zu 4% des EU-Jahresumsatzes
  • Verkaufs- und Inverkehrbringungsverbot bei schweren Verstössen
  • Rückruf nicht-konformer Produkte
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten prüfen stichprobenhaft - oft datenbasiert via öffentlich zugängliche DPPs.

Vorbereitung

Auch ohne verbindliche Pflicht lohnt sich die frühzeitige Vorbereitung:

  1. Produktkatalog strukturieren: Produktdaten inventarisieren, Datenlücken identifizieren.
  2. Lieferanten einbinden: Material- und Herkunftsdaten entlang der Lieferkette sammeln.
  3. Technischen Stack wählen: GS1 Digital Link, QR-Code-Strategie, Hosting, API-Integration.
  4. Pilot starten: Einzelne Produkte als DPP ausrollen und intern testen.
  5. Skalieren: Vollständige Produktpalette anbinden, Daten-Qualität sichern.
Mit Transpareo: Sie importieren Ihre Produktdaten per Excel oder CSV, wählen ein Branchen-Template und sind in wenigen Minuten konform. Alle Pflichtfelder sind vorkonfiguriert und werden bei neuen Rechtsakten automatisch erweitert.

Quellen

Stand: Januar 2026. Dieser Guide ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung oder einen ESPR-Beratungspartner.

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